Ausschreibungen
Die Bewerbungsphase für Fast Track-Stipendien läuft. Bewerbungsschluss ist der 31. August 2024, Förderbeginn ist der 1. November 2024.
Ausschreibung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fast Track-Ausschreibung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (alle Fachbereiche)
Mit dem Fast Track-Programm bietet die Universität Hamburg herausragenden jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Gelegenheit, im Anschluss an das Bachelorstudium eine Promotion zu beginnen. Die Phase des Masterstudiums wird dabei in die Promotionsphase integriert [1]. Maßgabe sind neben exzellenten Studienleistungen ein überzeugendes Dissertationskonzept und das Interesse an wissenschaftlicher Arbeit. Die Gesamtdauer des Programms beläuft sich auf vier Jahre [2]. Der Fast Track ist Teil der Hanse-Wissenschaftskarriere an der Universität Hamburg, mit der frühzeitig junge Talente für die Wissenschaft gewonnen werden sollen. Das Programm wird anteilig aus Mitteln der Exzellenzstrategie, einem Förderprogramm von Bund und Ländern, gefördert.
Wer kann sich für das Promotionsstipendium bewerben?
Herausragende BA-Absolventinnen und -Absolventen, die einen Studienplatz in einem Masterstudiengang der WiSo-Fakultät der Universität Hamburg oder in den Masterstudiengängen European and European Legal Studies, Integrated Climate System Sciences, Lateinamerikastudien, Osteuropastudien, Wirtschaftsmathematik der Universität Hamburg mit Studienbeginn Wintersemester 2023/24 oder Wintersemester 2024/25 erhalten haben. Der Masterstudiengang muss dabei ein für das Dissertationsvorhaben wesentlicher Studiengang sein.
Dauer der Stipendienförderung
Wird das Masterstudium im Wintersemester 2024/25 begonnen, beträgt die Dauer der Stipendienförderung zwei Jahre. Wurde das Masterstudium im Wintersemester 2023/24 begonnen, beträgt die Dauer der Stipendienförderung ein Jahr.
Beginn der Stipendienförderung
01. November 2024
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2024. Kandidatinnen und Kandidaten müssen bis zu diesem Zeitpunkt die vollständigen Antragsunterlagen, die im Folgenden unter Phase I aufgeführt sind, sowohl in elektronischer Form über Docata als auch in Papierform in der Geschäftsstelle der Graduate School der WiSo-Fakultät einreichen.
Stipendienhöhe
Das Stipendium beträgt insgesamt 1.468 Euro monatlich und setzt sich zusammen aus einem Stipendiensatz von 1.365 Euro monatlich zzgl. einer Sachkostenpauschale von 103 Euro monatlich. Es beinhaltet ein umfangreiches Begleitprogramm mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten der WiSo-Fakultät und der Hamburg Research Academy (HRA). Während der Stipendienphase können Geförderte über die HRA einen Reisekostenzuschuss von 500 Euro pro Jahr für die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen und andere relevante Reisen innerhalb Ihrer Promotion beantragen.
Voraussetzungen und Bedingungen für eine Bewerbung
- Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen gemäß § 3 Absatz 5 WiSo-Promotionsordnung (2017 in der Neufassung vom 07.12.2022) eine Bachelorprüfung in einem für die Promotion einschlägigen wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Fach mit der Gesamtnote "sehr gut" abgelegt haben.
- Eine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren (siehe Phase I unten) kann nur dann erfolgen, wenn eine Feststellungsprüfung durch mindestens zwei hauptberufliche Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer der WiSo-Fakultät oder habilitierte Mitglieder der WiSo-Fakultät, darunter mindestens eine Professorin oder ein Professor, in einem für die Promotion einschlägigen wirtschafts- oder sozial-wissenschaft¬lichen Fach erfolgreich durchgeführt wurde (vgl. § 3 Absatz 5 der WiSo-Promotionsordnung (2022)).
- Das Fast Track-Stipendienprogramm sieht vor, dass das Promotionsvorhaben durch eine zweiköpfige Betreuungskommission betreut werden muss. Der Betreuungs-kommission gehören im Regelfall Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer der WiSo-Fakultät oder habilitierte Mitglieder der WiSo-Fakultät an. Mindestens ein Mitglied der Betreuungskommission muss hauptberufliche Hochschullehrerin oder hauptberuflicher Hochschullehrer oder habilitiertes Mitglied der WiSo-Fakultät sein (vgl. § 5 Absatz 2 der WiSo-Promotionsordnung (2022)). Die Kandidatinnen und Kandidaten übernehmen selbstständig die Suche der Betreuungskommission.
- Das Fast-Track-Stipendienprogramm sieht vor, dass – bei Beginn des Masterstudiums im WiSe 24/25 - im ersten Jahr nach Förderbeginn 60 Leistungspunkte (LP) im Rahmen des jeweiligen Masterprogramms erfolgreich erworben werden und dass im zweiten Jahr nach Förderbeginn der Masterabschluss erworben wird. Bei Beginn des Masterstudiums im WiSe 23/24 muss der Masterabschluss im ersten Jahr nach Förderbeginn erworben werden.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Fast-Track-Stipendienprogramms sollen die Kandidatinnen und Kandidaten sich auf eine auf 24 Monate befristete E13-Stelle bewerben. Ein Beschäftigungsverhältnis während der Promotion wird angestrebt.
- Schriftliche Zusicherung eines Mitglieds der Betreuungskommission über eine nach Ablauf des Stipendiums bereitstehende E13-Stelle im Umfang von mindestens 50% für 2 Jahre, auf die eine Bewerbung zum Zwecke der Promotion möglich ist.
Antragstellung
- Phase I: Zulassung zum Promotionsverfahren
Die Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich in Docata um eine Zulassung zum (Fast-Track-)Promotionsverfahren und übermitteln dort die im Folgenden aufgeführten Antragsunterlagen bis zum 31. August 2024 in elektronischer Form und außerdem in Papierform an die Geschäftsstelle der Graduate School der WiSo-Fakultät. Zunächst registrieren sich die Kandidatinnen und Kandidaten in Docata und füllen den Online-Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren aus; dabei erstellen sie die PDF-Antragsdatei "Antrag auf Zulassung zum Promotions¬verfahren", laden die restlichen Antragsdokumente (siehe unten) hoch und übermitteln den Antrag digital über Docata. Außerdem muss der unterschriebene Antrag in Papierform in der Geschäftsstelle der Graduate School der WiSo-Fakultät eingereicht werden. - Folgende Antragsunterlagen sind einzureichen:
- Unterschriebener Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
- Beglaubigte Kopien der Bachelor-Abschlusszeugnisse oder Vorlage der Originale: Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt)[3]
- Ausgefüllte und unterschriebene Betreuungsvereinbarung (nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich das Formular auf der Webseite der WiSo-Graduate School)
- Exposé der Dissertation, dieses muss enthalten:
- Fragestellung der Dissertation
- Skizze des Forschungsvorhabens und Vorgehensweise
- Zeit- und Arbeitsplan
- Schriftliche Zustimmung/Stellungnahme der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg oder an einem anderen Fachbereich der WiSo-Fakultät der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben)
- Schriftliche Zusicherung eines Mitglieds der Betreuungskommission, dass eine E13-Stelle zur Finanzierung der letzten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (mit mind. 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) ausgeschrieben werden kann, um welche sich Kandidatinnen und Kandidaten gemäß o.g. Information bei erfolgreichem Absolvieren der ersten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (siehe oben) bewerben sollen. Ein Beschäftigungsverhältnis während der Promotion wird angestrebt.
- Zulassungsbescheid für einen für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Masterstudiengang an der WiSo-Fakultät der Universität Hamburg mit Beginn des Masterstudiums im Wintersemester 2023/24 oder Wintersemester 2024/25
In der Phase I wird die o.g. Feststellungsprüfung gemäß Vorgaben des § 3 Absatz 5 der WiSo-Promotionsordnung (2022) durchgeführt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Fast Track-Promotionsverfahren durch den zuständigen Promotionsunterausschuss zugelassen wurden, werden einen Zulassungsbescheid erhalten. Sie kommen in Phase II des Bewerbungsverfahrens (siehe unten). Die Graduate School der WiSo-Fakultät leitet ihnen den Zulassungsbescheid mit der Information weiter, dass sie Phase I des Bewerbungsverfahrens erfolgreich absolviert haben und dass ihre Bewerbungsunterlagen zwecks Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums an die Hamburg Research Academy (HRA) weitergeleitet werden. Die Betreuungskommission wird über die Einsetzung als Betreuungskommission und den positiven Ausgang der Phase I durch die Graduate School der WiSo-Fakultät informiert.
Kandidatinnen und Kandidaten, die keine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren erhalten, werden einen Ablehnungsbescheid erhalten. Sie kommen nicht in Phase II und scheiden an der Stelle aus. Die Betreuungskommission wird über den Ausgang der Phase I durch die Graduate School der WiSo-Fakultät informiert.
- Phase II: Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums
Nach erteilter Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren leitet der zuständige Promotionsunterausschuss über die Graduate School der WiSo-Fakultät folgende Unterlagen in elektronischer Form an die HRA weiter:
- den Zulassungsbescheid der Kandidatin bzw. des Kandidaten, der alle Auflagen (u.a. die Auflage, dass die Kandidatin oder der Kandidat im Rahmen des Promotionsverfahrens den Masterabschluss in dem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang erwerben muss) enthält,
- eine Rangliste (wenn mehrere Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen wurden) und
- die eingereichten Antragsunterlagen.
Nach erfolgter Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums informiert die HRA in elektronischer Form
- die Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Fast Track-Promotionsverfahren zugelassen wurden (beim positiven Ausgang mit der Aufforderung, die Annahme des Promotionsstipendiums zu bestätigen),
- die vom zuständigen Promotionsunterausschuss bestellte Betreuungskommission und
- die Graduate School der WiSo-Fakultät über den Ausgang der Bewerbung.
Bei Fragen zum Fast-Track-Promotionsverfahren (Phase I) wenden Sie sich gerne an die Graduate School der WiSo-Fakultät. Bei Fragen zur Ausschreibung und zum Bewerbungsverfahren (Phase II) und zur allgemeinen Qualifizierung wenden Sie sich gerne an die HRA (Kontakt: Dr. Lea Pöhls(lea.eileen.poehls"AT"hra-hamburg.de)).
Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website zum Fast Track-Programm.
Die Verantwortung für eine vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei den Antragstellenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass verspätete Bewerbungen aus formalen Gründen abgelehnt werden müssen.
Endnoten
[1] Eine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren gemäß den Bestimmungen der Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vom 18. Januar 2017 in der Neufassung vom 07. Dezember 2022 ist mit der Auflage verbunden, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller im Rahmen des Promotionsverfahrens einen Masterabschluss in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang erwirbt.
[2] Bei Beginn des Masterstudiums im WiSe 23/24 verkürzt sich das Programm auf drei Jahre.
[3] Wenn die Abschlussdokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, dann müssen Kandidat:innen eine beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) einreichen. Sofern ausgestellt, sind Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records und Diploma Supplement einzureichen (die letzteren zwei sind bei Abschlüssen außerhalb Deutschlands notwendig).
Ausschreibung der Fakultät für Erziehungswissenschaft
Fast Track-Ausschreibung der Fakultät für Erziehungswissenschaft (alle Fachbereiche)
Mit dem Fast Track-Programm bietet die Universität Hamburg herausragenden jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Gelegenheit, im Anschluss an das Bachelorstudium eine Promotion aufzunehmen. Die übliche Phase eines eigenständigen Masterstudiums entfällt und wird in die Promotionsphase integriert. Maßgabe sind neben exzellenten Studienleistungen ein überzeugendes Dissertationskonzept und das Interesse an wissenschaftlicher Arbeit. Die Gesamtdauer des Programms beläuft sich auf vier Jahre. Der Fast Track ist Teil der Hanse-Wissenschaftskarriere an der Universität Hamburg, mit der frühzeitig junge Talente für die Wissenschaft gewonnen werden sollen. Das Programm wird anteilig aus Mitteln der Exzellenzstrategie, einem Förderprogramm von Bund und Ländern, gefördert.
Ausgeschrieben werden Stipendien für die Förderdauer von 2 Jahren für herausragende BA-Absolventinnen und -Absolventen mit Förderbeginn 01. November 2024.
Zwingender Bestandteil der Bewerbung auf das Fast Track-Programm ist die schriftliche Zusicherung eines Mitglieds der Betreuungskommission über eine nach Ablauf des Stipendiums bereitstehende E13-Stelle im Umfang von mindestens 50% für 2 Jahre, auf die sich dann zum Zwecke der Promotion beworben werden kann.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2024.Kandidatinnen und Kandidaten müssen bis zu diesem Zeitpunkt die vollständigen Antragsunterlagen, die im Folgenden unter Phase I aufgeführt sind, sowohl in elektronischer Form per E-Mail als auch in Papierform per Post an die Graduiertenschule der Fakultät für Erziehungswissenschaft (graduateschool.ew"AT"uni-hamburg.de) schicken. Die Bewerbungsfrist kann ggf. nach hinten verschoben werden, wenn sich eine geeignete Kandidatin oder ein geeigneter Kandidat bewirbt. Die Laufzeit des Stipendiums würde dann entsprechend verkürzt werden.
Das Stipendium beträgt 1.468 € monatlich bei Studienstart zum WiSe 2024/25. Es setzt sich zusammen aus einem Stipendiensatz von 1.365 EUR monatlich zzgl. einer Sachkostenpauschale von 103 EUR monatlich und beinhaltet ein umfangreiches Begleitprogramm mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten der Hamburg Research Academy (HRA).
Voraussetzungen und Bedingungen für eine Bewerbung
- Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen mit Bezug auf § 3 Absatz 2 der Promotionsordnung vom 10.Oktober 2014 eine Bachelorprüfung in einem für die Promotion wesentlichen Studiengang mit der Mindest-Gesamtnote "sehr gut" abgelegt haben.
- Eine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren (siehe Phase I unten) kann nur dann erfolgen, wenn eine Feststellungsprüfung durch mindestens zwei hauptberufliche Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer oder habilitierte Mitglieder der Fakultät, darunter mindestens eine Professorin oder ein Professor, in einem für die Promotion wesentlichen Studiengang erfolgreich durchgeführt wurde (vgl. § 3 Absatz 2 der Promotionsordnung).
- Das Fast-Track-Stipendienprogramm sieht vor, dass im ersten Jahr nach Förderbeginn 60 Leistungspunkte (LP) im Rahmen des jeweiligen Masterprogramms erfolgreich erworben werden und dass im zweiten Jahr nach Förderbeginn der Masterabschluss erworben wird.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Fast-Track-Stipendienprogramms können die Kandidatinnen und Kandidaten sich auf eine auf 24 Monate befristete E13-Stelle bewerben. Ein Beschäftigungsverhältnis während der Promotion ist gewünscht.
Antragstellung
- Phase I: Zulassung zum Promotionsverfahren
Die Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich in der Graduiertenschule / dem Promotionsausschuss um eine Zulassung zum (Fast-Track-)Promotionsverfahren und reichen nach Fertigstellung der Antragstellung folgende Antragsunterlagen bis zum 31. August 2024 in elektronischer Form per E-Mail (graduateschool.ew@uni-hamburg.de, bitte in einer PDF-Datei) und in Papierform per Post an die Graduiertenschule ein:
- Unterschriebener Ausdruck des Antrags auf Zulassung zum Promotionsverfahren
- Beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse (Bachelorabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt)[1]
- Betreuungszusagen der Betreuer:innen
- Einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Forschungsskizze[2] (Exposé)
- Arbeits- und Zeitplan
- Kopie des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule oder an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben)
- Formlose Zusicherung eines Mitglieds der Betreuungskommission bzw. der zuständigen Fachbereichsleitung, dass eine E13-Stelle zur Finanzierung der letzten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (mit mind. 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) ausgeschrieben werden kann, um welche sich Kandidatinnen und Kandidaten gemäß o.g. Information bei erfolgreichem Absolvieren der ersten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (siehe oben) bewerben können. Ein Beschäftigungsverhältnis während der Promotion ist gewünscht.
In der Phase I wird die o.g. Feststellungsprüfung gemäß Vorgaben des § 3 Absatz 2 der Promotionsordnung durchgeführt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Fast Track-Promotionsverfahren durch den Promotionsausschuss EW zugelassen wurden, werden einen Zulassungsbescheid erhalten. Sie kommen in Phase II des Bewerbungsverfahrens (siehe unten). Die Graduiertenschule oder der Promotionsausschuss leitet ihnen den Zulassungsbescheid mit der Information weiter, dass sie Phase I des Bewerbungsverfahrens erfolgreich absolviert haben und dass ihre Bewerbungsunterlagen zwecks Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums an die Hamburg Research Academy (HRA) weitergeleitet werden. Die Betreuungskommission wird über die Einsetzung als Betreuungskommission und den positiven Ausgang der Phase I durch die Graduiertenschule oder den Promotionsausschuss informiert.
Kandidatinnen und Kandidaten, die keine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren erhalten, werden einen Ablehnungsbescheid erhalten. Sie kommen nicht in Phase II und scheiden zu diesem Zeitpunkt aus. Die Betreuungskommission wird über den Ausgang der Phase I durch das Promotionsbüro GW informiert.
- Phase II: Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums
Nach erteilter Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren leitet der Promotionsausschuss über die Graduiertenschule folgende Unterlagen in elektronischer Form an die HRA weiter:
- den Zulassungsbescheid der Kandidatin bzw. des Kandidaten, der alle Auflagen (u.a. die Auflage, dass die Kandidatin oder der Kandidat im Rahmen des Promotionsverfahrens einen Masterabschluss in einem für die Promotion wesentlichen geisteswissenschaftlichen Studiengang erwerben muss) enthält,
- eine Rangliste (wenn mehrere Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen wurden) und
- die eingereichten Antragsunterlagen.
Nach erfolgter Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums informiert die HRA in elektronischer Form
- die Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Fast Track-Promotionsverfahren zugelassen wurden (beim positiven Ausgang mit der Aufforderung, die Annahme des Promotionsstipendiums zu bestätigen),
- die vom Promotionsausschuss EW bestellte Betreuungskommission und
- die Graduiertenschule EW
über den Ausgang der Bewerbung.
Bei Fragen zum Fast-Track-Promotionsverfahren (Phase I) wenden Sie sich gerne an die Graduiertenschule.
Bei Fragen zur Ausschreibung und zum Bewerbungsverfahren (Phase II) und zur allgemeinen Qualifizierung wenden Sie sich gerne an HRA (Kontakt: Frau Dr. Lea Pöhls(lea.eileen.poehls"AT"hra-hamburg.de)).
Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website zum Fast Track-Programm.
Die Verantwortung für eine vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei den Antragstellenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass verspätete Bewerbungen aus formalen Gründen abgelehnt werden müssen.
Endnoten
[1] Wenn die Abschlussdokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, dann müssen Kandidat*innen eine beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) einreichen. Sofern ausgestellt, sind Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records und Diploma Supplement einzureichen (die letzteren zwei sind bei Abschlüssen außerhalb Deutschlands notwendig).
[2] mit Titel/Arbeitstitel und Zusammenfassung des Promotionsvorhabens von max. 2 Seiten
Ausschreibung der Fakultät für Geisteswissenschaften
Fast Track-Ausschreibung der Fakultät für Geisteswissenschaften (alle Fachbereiche)
Mit dem Fast Track-Programm bietet die Universität Hamburg herausragenden jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Gelegenheit, im Anschluss an das Bachelorstudium eine Promotion aufzunehmen. Die übliche Phase eines eigenständigen Masterstudiums entfällt und wird in die Promotionsphase integriert.[1]
Maßgabe sind neben exzellenten Studienleistungen ein überzeugendes Dissertationskonzept und das Interesse an wissenschaftlicher Arbeit. Die Gesamtdauer des Programms beläuft sich auf vier Jahre. Der Fast Track ist Teil der Hanse-Wissenschaftskarriere an der Universität Hamburg, mit der frühzeitig junge Talente für die Wissenschaft gewonnen werden sollen. Das Programm wird anteilig aus Mitteln der Exzellenzstrategie, einem Förderprogramm von Bund und Ländern, gefördert.
Ausgeschrieben werden Stipendien für die Förderdauer von 2 Jahren für herausragende BA-Absolventinnen und -Absolventen mit Förderbeginn 01. November 2024.
Zwingender Bestandteil der Bewerbung auf das Fast Track-Programm ist die schriftliche Zusicherung eines Mitglieds der Betreuungskommission über eine nach Ablauf des Stipendiums bereitstehende E13-Stelle im Umfang von mindestens 50% für 2 Jahre, auf die sich dann zum Zwecke der Promotion beworben werden kann.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2024. Kandidatinnen und Kandidaten müssen bis zu diesem Zeitpunkt über das online-Tool docata einen Antrag auf Zulassung stellen und alle erforderlichen Dokumente dort hochladen.
Das Stipendium beträgt insgesamt 1.468 EUR monatlich und setzt sich zusammen aus einem Stipendiensatz von 1.365 EUR monatlich zzgl. einer Sachkostenpauschale von 103 EUR monatlich. Es beinhaltet ein umfangreiches Begleitprogramm mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten der GW-Fakultät und der Hamburg Research Academy (HRA). Während der Stipendienphase können Geförderte über die HRA einen Reisekostenzuschuss von 500 Euro pro Jahr für die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen und andere relevante Reisen innerhalb Ihrer Promotion, beantragen.
Voraussetzungen und Bedingungen für eine Bewerbung
- Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen gemäß § 3 Absatz 6 Satz 1 Promotionsordnung GW (2019) eine Bachelorprüfung in einem für die Promotion einschlägigen geisteswissenschaftlichen Fach mit der Mindest-Gesamtnote "sehr gut" abgelegt haben.
- Eine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren (siehe Phase I unten) kann nur dann erfolgen, wenn eine Feststellungsprüfung durch mindestens zwei hauptberufliche Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer oder habilitierte Mitglieder der GW-Fakultät, darunter mindestens eine Professorin oder ein Professor, in einem für die Promotion einschlägigen geisteswissenschaftlichen Fach erfolgreich durchgeführt wurde (vgl. § 3 Absatz 6 der Promotionsordnung GW (2019)).
- Das Fast Track-Stipendienprogramm sieht vor, dass das Dissertationsvorhaben durch eine dreiköpfige Betreuungskommission, bestehend aus einer oder einem Vorsitzenden, einer Betreuerin oder einem Betreuer und einer Co-Betreuerin oder einem Co-Betreuer betreut werden muss (vgl. § 6 Absatz 2 der Promotionsordnung GW sowie die Änderung der Promotionsordnung GW vom 12. April 2017 für Informationen dazu, wer als Betreuer:innen oder Vorsitzende:r vorgeschlagen und bestellt werden kann). Die Kandidatinnen und Kandidaten übernehmen selbstständig die Suche der Betreuungskommission.
- Das Fast-Track-Stipendienprogramm sieht vor, dass im ersten Jahr nach Förderbeginn 60 Leistungspunkte (LP) im Rahmen des jeweiligen Masterprogramms erfolgreich erworben werden und dass im zweiten Jahr nach Förderbeginn der Masterabschluss erworben wird.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Fast-Track-Stipendienprogramms können die Kandidatinnen und Kandidaten sich auf eine auf 24 Monate befristete E13-Stelle bewerben. Ein Beschäftigungsverhältnis während der Promotion ist gewünscht.
Antragstellung
- Phase I: Zulassung zum Promotionsverfahren
Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen einen Antrag auf Zulassung zum (Fast Track-)Promotionsverfahren und laden folgende Antragsunterlagen (bitte nur als pdf-Datei) bis zum 31. August 2024 in docata hoch:
- Beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse (Bachelorabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt)[3]
- Betreuungszusagen der Betreuer:innen (nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich das Formular auf der Webseite des Promotionsbüros GW)
- Einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Forschungsskizze[4] (Exposé)
- Arbeits- und Zeitplan
- Kopie des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Ggf. Nachweis Sprachkenntnisse für bestimmte Fächer (siehe Anhang 1 PromO)
- Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule oder an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben)
- Formlose Zusicherung eines Mitglieds der Betreuungskommission bzw. der zuständigen Fachbereichsleitung, dass eine E13-Stelle zur Finanzierung der letzten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (mit mind. 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) ausgeschrieben werden kann, um welche sich Kandidatinnen und Kandidaten gemäß o.g. Information bei erfolgreichem Absolvieren der ersten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (siehe oben) bewerben können. Ein Beschäftigungsverhältnis während der Promotion ist gewünscht.
- Zulassungsbescheid zu einem für das Promotionsverfahren fachlich einschlägigen Masterstudiengang der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg.
In der Phase I wird die o.g. Feststellungsprüfung gemäß Vorgaben des § 3 Absatz 6 der Promotionsordnung GW (2019) durchgeführt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Fast Track-Promotionsverfahren durch den Promotionsausschuss GW zugelassen wurden, werden einen Zulassungsbescheid erhalten. Sie kommen in Phase II des Bewerbungsverfahrens (siehe unten). Das Promotionsbüro GW leitet ihnen den Zulassungsbescheid mit der Information weiter, dass sie Phase I des Bewerbungsverfahrens erfolgreich absolviert haben und dass ihre Bewerbungsunterlagen zwecks Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums an die Hamburg Research Academy (HRA) weitergeleitet werden. Die Betreuungskommission wird über die Einsetzung als Betreuungskommission und den positiven Ausgang der Phase I durch das Promotionsbüro GW informiert.
Kandidatinnen und Kandidaten, die keine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren erhalten, werden einen Ablehnungsbescheid erhalten. Sie kommen nicht in Phase II und scheiden zu diesem Zeitpunkt aus. Die Betreuungskommission wird über den Ausgang der Phase I durch das Promotionsbüro GW informiert.
- Phase II: Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums
Nach erteilter Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren leitet der Promotionsausschuss GW über das Promotionsbüro GW folgende Unterlagen in elektronischer Form an die HRA weiter:- den Zulassungsbescheid der Kandidatin bzw. des Kandidaten, der alle Auflagen (u.a. die Auflage, dass die Kandidatin oder der Kandidat im Rahmen des Promotionsverfahrens einen Masterabschluss in einem für die Promotion wesentlichen geisteswissenschaftlichen Studiengang erwerben muss) enthält,
- eine Rangliste (wenn mehrere Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen wurden) und
- die eingereichten Antragsunterlagen.
Nach erfolgter Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums informiert die HRA in elektronischer Form
- die Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Fast Track-Promotionsverfahren zugelassen wurden (beim positiven Ausgang mit der Aufforderung, die Annahme des Promotionsstipendiums zu bestätigen),
- die vom Promotionsausschuss GW bestellte Betreuungskommission und
- das Promotionsbüro GW
über den Ausgang der Bewerbung.
Bei Fragen zum Fast-Track-Promotionsverfahren (Phase I) wenden Sie sich gerne an das Promotionsbüro GW.
Bei Fragen zur Ausschreibung und zum Bewerbungsverfahren (Phase II) und zur allgemeinen Qualifizierung wenden Sie sich gerne an HRA (Kontakt: Frau Dr. Lea Pöhls(lea.eileen.poehls"AT"hra-hamburg.de)).
Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website zum Fast Track-Programm.
Die Verantwortung für eine vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei den Antragstellenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass verspätete Bewerbungen aus formalen Gründen abgelehnt werden müssen.
Endnoten
[1] Eine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren gemäß den Bestimmungen der Promotionsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg vom 7. Juli 2010 mit den Änderungen vom 12. April 2017 und insbes. vom 20. November 2019 (Promotionsordnung GW (2019)) ist mit der Auflage verbunden, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller im Rahmen des Promotionsverfahrens einen Masterabschluss in einem für die Promotion wesentlichen geisteswissenschaftlichen Studiengang erwirbt.
[2] Bei einem im FB Evangelische Theologie angestrebten Fast Track-Promotionsverfahren (Dr. theol.) ist das Studienbüro des FB zuständig.
[3]Wenn die Abschlussdokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, dann müssen Kandidat*innen eine beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) einreichen. Sofern ausgestellt, sind Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records und Diploma Supplement einzureichen (die letzteren zwei sind bei Abschlüssen außerhalb Deutschlands notwendig).
[4] mit Titel/Arbeitstitel und Zusammenfassung des Promotionsvorhabens von max. 2 Seiten
Ausschreibung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Fast Track-Ausschreibung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (Fachbereiche Chemie, Erdsystemwissenschaften, Informatik, Mathematik und Physik)
Mit dem Fast Track-Programm bietet die Universität Hamburg herausragenden jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Gelegenheit, im Anschluss an das Bachelorstudium eine Promotion aufzunehmen. Die übliche Phase eines eigenständigen Masterstudiums entfällt und wird in die Promotionsphase integriert [1]. Maßgabe sind neben exzellenten Studienleistungen ein überzeugendes Dissertationskonzept und das Interesse an wissenschaftlicher Arbeit. Die Gesamtdauer des Programms beläuft sich auf
vier Jahre. Der Fast Track ist Teil der Hanse-Wissenschaftskarriere an der Universität Hamburg, mit der frühzeitig junge Talente für die Wissenschaft gewonnen werden sollen. Das Programm wird anteilig aus Mitteln der Exzellenzstrategie, einem Förderprogramm von Bund und Ländern, gefördert
Die Dauer der Stipendienförderung im Masterstudiengang beträgt zwei Jahre bei Studienstart zum WiSe 2024/25 oder SoSe 2024. Wenn das Masterstudium bereits im WiSe 2023/24 aufgenommen wurde, verkürzt sich die Förderdauer auf ein Jahr.
Wer kann sich für das Promotionsstipendium bewerben?
Herausragende BA-Absolventinnen und -Absolventen, die einen Studienplatz in einem Masterstudiengang der MIN-Fakultät der Universität Hamburg mit Studienbeginn Wintersemester 2023/24, Sommersemester 2024 oder Wintersemester 2024/25 erhalten haben. Der Masterstudiengang muss dabei ein für das Dissertationsvorhaben wesentlicher Studiengang sein.
Beginn der Stipendienförderung
01. November 2024
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2024. Kandidatinnen und Kandidaten müssen bis zu diesem Zeitpunkt die vollständigen Antragsunterlagen, die im Folgenden unter Phase I aufgeführt sind, in elektronischer Form über Docata-MIN einreichen.
Stipendienhöhe
Das Stipendium beträgt insgesamt 1.468 EUR monatlich und setzt sich zusammen aus einem Stipendiensatz von 1.365 EUR zzgl. einer Sachkostenpauschale von 103 EUR monatlich. Es beinhaltet ein umfangreiches Begleitprogramm mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten der MIN-Fakultät und der Hamburg Research Academy (HRA). Während der Stipendienphase können Geförderte über die HRA einen Reisekostenzuschuss von 500 Euro pro Jahr für die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen und andere relevante Reisen innerhalb Ihrer Promotion, beantragen.
Voraussetzungen und Bedingungen für eine Bewerbung
- Herausragender Abschluss des Bachelorstudiums gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)
- Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen eine Bachelorprüfung in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang abgelegt haben.
- Für den Fachbereich Biologie: Die Kandidatinnen und Kandidaten haben einen Bachelorabschluss mit der Gesamtnote 1,3[2] oder besser, wobei keines der Module schlechter als 1,7 sein darf.
- Für den Fachbereich Chemie: Die Kandidatinnen und Kandidaten zählen zu den besten 15 % ihres Bachelorjahrgangs.
- Für den Fachbereich Erdsystemwissenschaften: Die Kandidatinnen und Kandidaten haben einen Bachelorabschluss mit der Gesamtnote 1,3 oder besser. Die Bachelorarbeit wurde mit der Note 1,0 bewertet.
- Für den Fachbereich Informatik: Die Kandidatinnen und Kandidaten zählen zu den besten 10 % des jeweiligen Studienfachs und Bachelorjahrgangs. Ihre Bachelorarbeit wurde mit „sehr gut“ (mindestens 1,3) bewertet.
- Für den Fachbereich Mathematik: Die Kandidatinnen und Kandidaten haben einen Bachelorabschluss mit der Gesamtnote 1,0, wobei keines der Module schlechter als 1,3 sein darf. Ihre Bachelorarbeit wurde mit 1,0 bewertet. Die Kandidatinnen und Kandidaten zählen zu den besten 3 % des jeweiligen Studienfachs und Bachelorjahrgangs.
- Für den Fachbereich Physik: Die Kandidatinnen und Kandidaten zählen zu den besten 3 % des jeweiligen Studienfachs und Bachelorjahrgangs. Ihre Bachelorarbeit wurde mit der Note „sehr gut“ bewertet.
- Eine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren (siehe Phase I unten) kann nur dann erfolgen, wenn eine Feststellungsprüfung durch mindestens zwei hauptberufliche Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer oder habilitierte
Mitglieder der MIN-Fakultät, darunter mindestens eine Professorin oder ein Professor, in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Fach erfolgreich durchgeführt wurde (vgl. § 4 Absatz 3 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)). - Das Fast Track-Stipendienprogramm sieht vor, dass das Dissertationsvorhaben durch eine dreiköpfige Betreuungskommission, bestehend aus einer oder einem Vorsitzenden, einer Betreuerin oder einem Betreuer und einer Co-Betreuerin oder einem Co-Betreuer betreut werden muss (vgl. § 7 Absatz 3 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) für Informationen dazu, wer als
Betreuer:in, Co-Betreuer:in oder Vorsitzende:r vorgeschlagen und bestellt werden kann). Die Kandidatinnen und Kandidaten übernehmen selbstständig die Suche der Betreuungskommission. - Das Fast-Track-Stipendienprogramm sieht vor, dass im ersten Jahr nach Förderbeginn 60 Leistungspunkte (LP) im Rahmen des jeweiligen Masterprogramms erfolgreich erworben werden und dass im zweiten Jahr nach Förderbeginn der Masterabschluss erworben wird.
- Eine Bewerbung im zweiten Semester eines Masterprogramms der MIN-Fakultät ist möglich, wenn die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind. Dies beinhaltet den Erwerb von 60 Leistungspunkten (LP) im ersten Jahr des Masterprogramms, welche in Form einer Auflage bei Zusage erteilt werden und zu Förderbeginn am 1.11.2024 im zuständigen Studienbüro bzw. das
Promotionsbüro Physik nachzuweisen sind. Der Masterabschluss muss in diesem Fall im ersten Jahr nach Förderbeginn erworben werden. - Nach erfolgreichem Abschluss des Fast-Track-Stipendienprogramms können die Kandidatinnen und Kandidaten sich auf eine auf 24 Monate befristete E13-Stelle bewerben. Ein Beschäftigungsverhältnis während der Promotion ist gewünscht
Antragstellung
- Phase I: Zulassung zum Promotionsverfahren
Die Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich in Docata-MIN um eine Zulassung zum (Fast-Track-)Promotionsverfahren und übermitteln dort die im Folgenden aufgeführten Antragsunterlagen bis zum 31. August 2024 in elektronischer Form. Die elektronische Docata-MIN-Antragstellung besteht dabei aus zwei Abschnitten: Im ersten Abschnitt registrieren sich die Kandidatinnen und Kandidaten in Docata-MIN und füllen den Online-Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren aus; dabei erstellen sie die PDF-Antragsdatei "Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren". Im zweiten Abschnitt müssen die Kandidatinnen und Kandidaten den vollständig unterschriebenen "Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren" und die restlichen Antragsdokumente (siehe unten) in EINER PDF-Datei (max. Größe 30 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.
Antragsunterlagen, die im Rahmen des zweiten Abschnitts der elektronischen Docata-MIN-Antragstellung bis zum 31. August 2024 einzureichen sind:- Vollständig unterschriebener Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
- Kopien/Scans der Abschlusszeugnisse (Bachelorabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt)[3]
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung (nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich dieses Formular)
- Kopie/Scan der Hochschulzugangsberechtigung
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze (nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich dieses Formular)
- Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg oder an einem anderen Fachbereich der MIN-Fakultät der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben)
- Nur bei Bewerbungen im Fachbereich Erdsystemwissenschaften für Kandidatinnen und Kandidaten mit internationalen Abschlüssen: Formular zur Vergleichbarkeit
- Nur bei Bewerbungen im Fachbereich Physik: Publikationsliste (sofern vorhanden)
- Nur bei Bewerbungen im Fachbereich Biologie für Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Abschluss in einem Land außerhalb Deutschlands absolviert haben: Fragebogen zu im Ausland erworbenen Studienabschlüssen oder Äquivalenzbescheinigung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
- Formlose Zusicherung eines Mitglieds der Betreuungskommission bzw. der zuständigen Fachbereichsleitung, dass eine E13-Stelle zur Finanzierung der letzten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (mit mind. 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) ausgeschrieben werden kann, um welche sich Kandidatinnen und Kandidaten gemäß o.g. Information bei erfolgreichem Absolvieren der ersten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (siehe oben) bewerben können. Ein Beschäftigungsverhältnis während der Promotion ist gewünscht.
- Zulassungsbescheid für einen für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Masterstudiengang an der MIN-Fakultät der Universität Hamburg mit Beginn des Masterstudiums im Sommersemester 2024 oder Wintersemester 24/25, bzw. Wintersemester 23/24 bei Bewerbungen im zweiten Masterjahr
- Motivationsschreiben
In der Phase I wird die o.g. Feststellungsprüfung gemäß Vorgaben des § 4 Absatz 3 der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) durchgeführt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Fast Track-Promotionsverfahren durch den zuständigen Fach-Promotionsausschuss zugelassen wurden, werden einen Zulassungsbescheid erhalten. Sie kommen in Phase II des Bewerbungsverfahrens (siehe unten). Das zuständige Studienbüro bzw. das Promotionsbüro Physik leitet ihnen den Zulassungsbescheid mit der Information weiter, dass sie Phase I des Bewerbungsverfahrens erfolgreich absolviert haben und dass ihre Bewerbungsunterlagen zwecks Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums an die Hamburg Research Academy (HRA) weitergeleitet werden. Die Betreuungskommission wird über die Einsetzung als Betreuungskommission und den positiven Ausgang der Phase I durch das zuständige Studienbüro bzw. das Promotionsbüro Physik informiert.
Kandidatinnen und Kandidaten, die keine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren erhalten, werden einen Ablehnungsbescheid erhalten. Sie kommen nicht in Phase II und scheiden an der Stelle aus. Die Betreuungskommission wird über den Ausgang der Phase I durch das zuständige Studienbüro bzw. das Promotionsbüro Physik informiert.
- Phase II: Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums
Nach erteilter Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren leitet der zuständige Fach-Promotionsausschuss über das Studienbüro bzw. das Promotionsbüro Physik folgende Unterlagen in elektronischer Form an die HRA weiter:- den Zulassungsbescheid der Kandidatin bzw. des Kandidaten, der alle Auflagen (u.a. die Auflage, dass die Kandidatin oder der Kandidat im Rahmen des Promotionsverfahrens den Masterabschluss in dem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang erwerben muss) enthält,
- eine Rangliste (wenn mehrere Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen wurden) und
- die eingereichten Antragsunterlagen.
Nach erfolgter Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums informiert die HRA in elektronischer Form
- die Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Fast Track-Promotionsverfahren zugelassen wurden (beim positiven Ausgang mit der Aufforderung, die Annahme des Promotionsstipendiums zu bestätigen),
- die vom zuständigen Fach-Promotionsausschuss bestellte Betreuungskommission und
- das zuständige Studienbüro bzw. das Promotionsbüro Physik
über den Ausgang der Bewerbung.
Bei Fragen zum Fast-Track-Promotionsverfahren (Phase I) wenden Sie sich gerne an das zuständige Studienbüro bzw. das Promotionsbüro Physik der MIN-Fakultät (siehe Kontakt in Docata-MIN).
Bei Fragen zur Ausschreibung und zum Bewerbungsverfahren (Phase II) und zur allgemeinen Qualifizierung wenden Sie sich gerne an HRA (Kontakt: Frau Dr. Lea Pöhls)(lea.eileen.poehls"AT"hra-hamburg.de). Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website zum Fast Track-Programm.
Die Verantwortung für eine vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei den Antragstellenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass verspätete Bewerbungen aus formalen Gründen abgelehnt werden müssen.
Endnoten
[1] Eine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren gemäß den Bestimmungen der Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg vom 2. Mai 2018 mit Änderung vom 6. Mai 2020 und Änderung vom 15. Dezember 2021 (Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018)) ist mit der Auflage verbunden, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller im Rahmen des Promotionsverfahrens einen Masterabschluss in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang erwirbt.
[2] Die hier in der Ausschreibung genannten Noten entsprechen dem deutschen Benotungssystem.
[3] Wenn die Abschlussdokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, dann müssen Kandidat:innen eine beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) einreichen. Sofern ausgestellt, sind Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records und Diploma Supplement einzureichen (die letzteren zwei sind bei Abschlüssen außerhalb Deutschlands notwendig).
Ausschreibung der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft
Fast Track-Ausschreibung der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft (Institut für Psychologie)
Mit dem Fast Track-Programm bietet die Universität Hamburg herausragenden jungen Wissenschaftler:innen die Gelegenheit, im Anschluss an das Bachelorstudium eine Promotion aufzunehmen. Die übliche Phase eines eigenständigen Masterstudiums wird in die Promotionsphase integriert. Maßgabe sind neben exzellenten Studienleistungen ein überzeugendes Dissertationskonzept und das Interesse an wissenschaftlicher Arbeit. Die Gesamtdauer des Programms beläuft sich auf vier Jahre. Der Fast Track ist Teil der Hanse-Wissenschaftskarriere an der Universität Hamburg, mit der frühzeitig junge Talente für die Wissenschaft gewonnen werden sollen. Das Programm wird anteilig aus Mitteln der Exzellenzstrategie, einem Förderprogramm von Bund und Ländern, gefördert.
Dauer der Stipendienförderung
Die Dauer der Stipendienförderung im Masterstudiengang beträgt zwei Jahre bei Studienstart zum WiSe 2024/25. Wenn das Masterstudium bereits im WiSe 2023/24 aufgenommen wurde, verkürzt sich die Förderdauer auf ein Jahr.
Für die folgenden zwei Jahre wird eine Beschäftigung als wissenschaftliche/r Mitarbeitende/r an der Universität Hamburg angestrebt.
Bewerbung für das Promotionsstipendium
Bewerben können sich herausragende BSc-Absolvent:innen, die die Betreuungszusage eines/ einer Professor:in des Instituts für Psychologie der UHH vorweisen können.
Beginn der Stipendienförderung
Die Stipendienförderung beginnt am: 01. November 2024
Stipendienhöhe
Das Stipendium beträgt insgesamt 1.468 EUR monatlich und setzt sich zusammen aus einem Stipendiensatz von 1.365 EUR monatlich zzgl. einer Sachkostenpauschale von 103 EUR monatlich. Es beinhaltet ein umfangreiches Begleitprogramm mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten der PB-Fakultät und der Hamburg Research Academy (HRA). Während der Stipendienphase können Geförderte über die HRA einen Reisekostenzuschuss von 500 Euro pro Jahr für die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen und andere relevante Reisen innerhalb Ihrer Promotion, beantragen.
Voraussetzungen und Bedingungen für eine Bewerbung
- Herausragender Abschluss des Bachelorstudiums, sowie herausragende Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur).
- Die Kandidat:innen müssen eine Bachelorprüfung in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang abgelegt haben.
- Die Kandidat:innen benötigen die Betreuungszusage der Arbeitsbereichsleitung in deren Bereich die Dissertation durchgeführt wird.
- Die Kandidat:innen müssen sich auf einen Masterstudienplatz für den Studiengangs Psychology (M.Sc.) oder Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.) vom 01.06.-15.07. über das CampusCenter bewerben und ein Zulassung erhalten
Eine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren kann nur dann erfolgen, wenn eine Feststellungsprüfung durch den Ausschuss für Nachwuchsförderung sowie die vorgesehene Hauptbetreuungsperson und Leitung des Arbeitsbereiches, in dem das Vorhaben angesiedelt ist, durchgeführt wurde.
Das Fast Track-Stipendienprogramm sieht vor, dass das Dissertationsvorhaben durch eine dreiköpfige Betreuungskommission, bestehend aus einer oder einem Vorsitzenden, einem/einer Betreuer:in und einem/einer Co-Betreuer:in betreut werden muss (Formular für den Vorlag der Betreuungskommission PDF). Die Kandidat:innen übernehmen selbstständig die Suche der Betreuungskommission innerhalb des ersten Jahres.
Das Fast-Track-Stipendienprogramm sieht vor, dass im ersten Jahr nach Förderbeginn 60 Leistungspunkte (LP) im Rahmen des jeweiligen Masterprogramms erfolgreich erworben werden und dass im zweiten Jahr nach Förderbeginn der Masterabschluss erworben wird.
Eine Bewerbung zu Beginn des zweiten Jahres des Masterstudiums ist möglich, wenn die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind. Dies beinhaltet den Erwerb von 60 Leistungspunkten (LP) im ersten Jahr des Masterstudiums, welche in Form einer Auflage bei Zusage erteilt werden und zu Förderbeginn am 1. November im zuständigen Promotionsbüro Psychologie nachzuweisen sind. Der Masterabschluss muss in diesem Fall im ersten Jahr nach Förderbeginn erworben werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Fast-Track-Stipendienprogramms können die Kandidat:innen sich auf eine auf 24 Monate befristete Promotionsstelle bewerben.
Antragstellung
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsphase endet am 31. August 2024
Kandidat:innen sollten sich vorab formlos mit einem Curriculum Vitae und einem kurzen Motivationsschreiben an die Arbeitsbereichsleitung gewendet haben, in deren Bereich die Dissertation durchgeführt wird, um eine Betreuungszusage und Zusage zur Anschlussfinanzierung zu erhalten.
Innerhalb der Bewerbungsfrist sind die vollständigen Antragsunterlagen einzureichen:
- Vollständig unterschriebener formloser Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren,
- Kopien/ Scans der Abschlusszeugnisse (Abitur; Bachelorabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt)[1],
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung (Formular PDF),
- Kopie/ Scan der Hochschulzugangsberechtigung,
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze (Formular PDF),
- Kopie/ Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum),
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg oder an einem anderen Fachbereich der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben)
- Publikationsliste (sofern vorhanden),
- Formlose Zusicherung der zuständigen Fachbereichsleitung, dass eine Weiterbeschäftigung zur Finanzierung der letzten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (mit mind. 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) ausgeschrieben werden kann, um welche sich Kandidat:innen gemäß o.g. Information bei erfolgreichem Absolvieren der ersten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (siehe oben) bewerben können,
- Motivationsschreiben.
Die Verantwortung für eine vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei den Antragstellenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass verspätete Bewerbungen aus formalen Gründen abgelehnt werden müssen.
Wenn die Zusage einer Betreuer:in sowie die Zulassung zum Masterstudiengang vorliegt und die Kandidat:innen zum Fast Track-Promotionsverfahren durch den zuständigen Fach-Promotionsausschuss zugelassen wurden, kommen Sie in Phase II des Bewerbungsverfahrens. Das zuständige Promotionsbüro Psychologie leitet ihnen den Zulassungsbescheid mit der Information weiter, dass sie Phase I des Bewerbungsverfahrens erfolgreich absolviert haben und dass ihre Bewerbungsunterlagen zwecks Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums an die Hamburg Research Academy (HRA) weitergeleitet werden. Die Betreuungskommission wird über die Einsetzung als Betreuungskommission und den positiven Ausgang der Phase I durch das zuständige Promotionsbüro Psychologie informiert.
Entscheidung
Nach erfolgter Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums informiert die HRA in elektronischer Form die Kandidat:innen, die zum Fast Track-Promotionsverfahren zugelassen wurden (beim positiven Ausgang mit der Aufforderung, die Annahme des Promotionsstipendiums zu bestätigen), die vom zuständigen Fach-Promotionsausschuss bestellte Betreuungskommission und das zuständige Promotionsbüro Psychologie über den Ausgang der Bewerbung.
Kandidat:innen, die keine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren erhalten, werden einen Ablehnungsbescheid erhalten. Sie kommen nicht in Phase II und scheiden an der Stelle aus. Die Betreuungskommission wird über den Ausgang der Phase I durch das zuständige Promotionsbüro Psychologie informiert.
Kontakt und weitere Informationen
Bei Fragen zum Fast-Track-Promotionsverfahren (Phase I) wenden Sie sich gerne an das zuständige Promotionsbüro Psychologie der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft (promotion.pb"AT"uni-hamburg.de).
Bei Fragen zur Ausschreibung und zum Bewerbungsverfahren (Phase II) und zur allgemeinen Qualifizierung wenden Sie sich gerne an HRA (Kontakt: Frau Dr. Lea Pöhls(lea.eileen.poehls"AT"hra-hamburg.de)).
Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website zum Fast Track-Programm: https://www.hra-hamburg.de/promovierende/fast-track.html
Endnoten
[1] Wenn die Abschlussdokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, dann müssen Kandidat:innen eine beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) einreichen. Sofern ausgestellt, sind Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records und Diploma Supplement einzureichen (die letzteren zwei sind bei Abschlüssen außerhalb Deutschlands notwendig).
Sonderfall Infektionsbiologie
Promotionsstellen im Graduiertenkolleg (GRK 2771)
Sie möchten im Rahmen des Fast Track-Programms im Graduiertenkolleg „Humans and Microbes“ (GRK 2771) promovieren? Bitte bewerben Sie sich auf
- die Fast Track-Ausschreibung der MIN-Fakultät (s.o.) und
- die Ausschreibung für Promotionsstellen im Graduiertenkolleg.