Abschlussphase
Eine Promotion endet mit der Veröffentlichung Ihrer Forschungsarbeit und der Verleihung des Doktortitels. Zuvor legen Sie jedoch die mündliche Prüfung als Disputation, Rigorosum oder Fachprüfung ab.
Einreichung
Schon für die Abgabe Ihrer Dissertation müssen Sie bestimmte Auflagen beachten, die nach Hochschule und Fachdisziplin variieren. Ein rechtzeitgier Blick in die jeweilige Promotionsordnung Ihrer Fachdisziplin gibt Aufschluss darüber, wie viele Ausfertigungen verlangt werden.
Gutachten
Anschließend begutachten und benoten Gutachter Ihre Arbeit. Haben die Gutachter (Ihr Erst- und Zweitbetreuer) Ihre Arbeit als bestanden bewertet, legt der Promotionsausschuss einen Termin für die mündliche Prüfung fest.
Disputation/Rigorosum
Die mündliche Prüfung findet entweder als Präsentation und Verteidigung Ihrer Dissertation (Disputation) oder kombiniert mit einer Prüfung zu Ihrem Thema und Ihrem Fachgebiet (Rigorosum) statt. Ein Gremium oder eine Kommission, das sich in der Regel aus Ihren Gutachtern und weiteren Professorinnen und Professoren zusammensetzt, entscheidet auf der Basis der Gutachten sowie der Disputation über die Note Ihrer Dissertation. Das Gremium/die Kommission verkündet schließlich die Gesamtnote der Promotion. Da Sie den Titel erst nach der Veröffentlichung führen dürfen, stellt Ihnen Ihre Einrichtung (Fakultät etc.) ein Zeugnis über die bestandene Promotion aus.
Die allgemeingültige Notenskala für Promotionen lautet:
- Mit Auszeichnung (summa cum laude)
- Sehr gut (magna cum laude)
- Gut (cum laude)
- Genügend (rite)
Publikation
Bestandteil einer Promotion ist die Veröffentlichung Ihrer Dissertation. Bevor Sie die Dissertation veröffentlichen, müssen Sie diese in der Regel den Gutachtern zur Freigabe einreichen. Näheres dazu entnehmen Sie der für Sie gültigen Promotionsordnung.
Das Promotionsverfahren endet nach der Veröffentlichung in gedruckter oder elektronischer Form (online) und Einreichung der Pflichtexemplare bei der Fakultät bzw. Hochschule mit der Ausstellung der Promotionsurkunde und der Verleihung des Doktortitels. Erst danach dürfen Sie den Titel führen.
Wichtige Schritte auf einen Blick
- Reichen Sie Ihre Dissertation ein.
- Bereiten Sie sich auf die Disputation oder die mündliche Prüfung vor.
- Verteidigen Sie Ihre Arbeit oder legen Sie eine Fachprüfung ab.
- Suchen Sie sich (auch mithilfe Ihres Betreuers oder Ihrer Betreuerin) einen Verlag und publizieren Sie Ihre Arbeit.
Gut zu wissen
- Nutzen Sie Netzwerke, um andere Promovierende oder Experten kennenzulernen.
- Kommunizieren Sie Ihr Dissertationsprojekt in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit.
- Besuchen Sie vor ihrer eigenen Verteidigung oder Prüfung, Disputationen oder Rigorosa von Kollegen, die in der Regel hochschulöffentlich sind.
- Beachten Sie eventuelle Abgabefristen der Promotionsbüros.
- Falls Sie nicht rechtzeitig fertig werden: Achten Sie auf eine frühzeitige Verlängerung Ihres Promotionsvorhabens und der Betreuungsvereinbarung mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer. Die Zulassung wird nur befristet vergeben. Wenn Sie Ihre Zulassung nicht rechtzeitig verlängern, gefährdet das Ihre Promotion.
- Gehen Sie Probleme rechtzeitig an und holen Sie sich gegebenenfalls professionelle Hilfe.
- Planen Sie Ihre nächsten Karriereschritte.
- Schauen Sie rechtzeitig nach möglichen Auszeichnungen und Preisen, zu denen Sie ihre Promotion einreichen können.
- Lesen Sie das Merkblatt zur Publikationsbeihilfe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) [PDF].
Für die Abschlussphase empfehlen wir Ihnen folgende Qualifizierungsangebote*:
- Disputationstraining, Stimm- und Sprechtraining
- Karriereoptionen innerhalb und außerhalb der Wissenschaft
*Die Empfehlungen basieren auf der UniWiND-Publikation Bd.6 Kompetenzen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern. Entwicklung eines Kompetenzmodells.