Visa- und Aufenthaltsbestimmungen
Vor der Einreise:
Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes finden Sie Informationen zur Visumspflicht und -erteilung für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Diese Länder-Liste gibt an, für wen eine Visumspflicht besteht.
- Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen für die Einreise ein Visum: Das Auswärtige Amt informiert ausführlich über die Voraussetzung für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen. Die Entscheidung über die Bewilligung eines Antrags kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Alle erforderlichen Unterlagen für den Visumantrag finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Ankunft in Hamburg:
Anmeldung
In Deutschland besteht die Pflicht zur Anmeldung des Wohnsitzes. Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie in einem Kundenzentren in Hamburg anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung. Diese ist zum Beispiel erforderlich, um ein Bankkonto zu eröffnen und um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Die Anmeldung ist in jedem Kundenzentrum in Hamburg und ohne Terminvereinbarung möglich.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Hamburg Welcome Portal unter dem Thema "Anmeldung in Hamburg". Informieren Sie sich bitte dort vorab über die Dokumente, die Sie für eine Anmeldung mitbringen müssen.
Aufenthaltserlaubnis
Für längerfristige Aufenthalte und um in Deutschland zu arbeiten, müssen Sie vor Ende der Laufzeit Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde. Hier finden Sie dazu alle Formulare und hilfreiche Checklisten.
Gut zu wissen
- Immatrikulierte Promovierende der Hamburger Hochschulen können die Anmeldung des Wohnsitzes und die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt im Hamburg Welcome Center vornehmen.
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einem Arbeitsvertrag an einer Hamburger Hochschule und einem Jahreseinkommen von mindestens 40560 Euro (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Beschäftigungsverordnung) können alle Melde- und Ausländerangelegenheiten direkt am Welcome Center vornehmen. Hierzu gehören: Anmeldung des Wohnsitzes, Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, Visaverlängerungen, Beantragung von Führungszeugnissen etc.
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin und prüfen Sie die detaillierten Informationen auf der Seite des Hamburg Welcome Center.